Unfallversicherung: Der stille Anspruchskiller heißt Frist
Kaum eine Sparte kennt so viele versteckte Fristen wie die private Unfallversicherung – und kaum irgendwo gehen so viele berechtigte Ansprüche verloren.
Die Fristen-Kaskade bei dauernder Invalidität
- Eintritt: Die Invalidität muss – je nach Bedingungswerk – meist binnen eines Jahres nach dem Unfall eintreten.
- Ärztliche Feststellung: Sie muss innerhalb einer weiteren Frist (häufig 15, teils 21 oder 24 Monate) schriftlich ärztlich festgestellt werden.
- Geltendmachung: Und innerhalb der Bedingungsfrist beim Versicherer geltend gemacht werden.
Der tückische Punkt: Diese Fristen laufen auch, wenn Sie von ihnen nichts wissen – etwa weil sich die Sprunggelenksverletzung erst nach einem Jahr als bleibend herausstellt.
Was Sie sofort nach jedem ernsten Unfall tun sollten
- Unfall dem Versicherer melden – auch wenn noch unklar ist, ob etwas zurückbleibt.
- Jede Behandlung dokumentieren lassen.
- Bei bleibenden Beschwerden: ärztliche Invaliditätsfeststellung aktiv einfordern, nicht auf den Versicherer warten.
Frist versäumt – alles verloren?
Nicht immer: Der Versicherer muss auf die Fristen teils ausdrücklich hinweisen, und die Rechtsprechung mildert überraschende Klauseln. Eine Prüfung lohnt fast immer – bevor Sie den Anspruch abschreiben.
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