Rechtsschutz abgelehnt? Der Stichentscheid hilft

Ratgeber · Rechtsschutz · Österreich

„Keine ausreichenden Erfolgsaussichten" – mit dieser Begründung lehnen Rechtsschutzversicherer besonders gern ab. Was viele nicht wissen: Genau für diesen Fall sehen die Bedingungen ein eingebautes Rechtsmittel vor.

Was der Stichentscheid ist

Bei einer Ablehnung wegen Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit können Sie verlangen, dass ein:e von Ihnen gewählte:r Rechtsanwält:in die Erfolgsaussichten verbindlich beurteilt (je nach Bedingungswerk „Stichentscheid" oder Schiedsgutachterverfahren, geregelt in den ARB). Fällt die Beurteilung zu Ihren Gunsten aus, muss der Versicherer decken – und trägt in der Regel auch die Kosten des Verfahrens.

Die Fristen sind kurz

Der Versicherer muss Sie auf das Verfahren hinweisen; für die Einleitung gelten Fristen laut Bedingungswerk. Parallel gilt: Prüfen Sie, ob die Ablehnung die Belehrung nach § 12 Abs 3 VersVG enthält – ohne korrekte Belehrung beginnt die Klagefrist gar nicht zu laufen.

Typische weitere Ablehnungsgründe – und ihre Schwächen

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihre Polizze, das konkrete Bedingungswerk und der Einzelfall. Stand: Juli 2026.