Versicherung lehnt ab – was jetzt?
Eine Ablehnung fühlt sich endgültig an – ist sie aber oft nicht. Ein erheblicher Teil der Ablehnungen ist inhaltlich zu pauschal oder formal fehlerhaft. Drei Punkte sollten Sie immer prüfen (lassen).
Fehler 1: Keine korrekte Belehrung nach § 12 Abs 3 VersVG
Lehnt der Versicherer ab, kann er Ihnen eine Klagefrist setzen – mindestens ein Jahr. Diese Frist beginnt aber nur zu laufen, wenn die Ablehnung eine ausdrückliche, korrekte Belehrung über die Rechtsfolgen enthält. Fehlt sie: Frist läuft nicht. Genau hier scheitern viele Ablehnungsschreiben.
Fehler 2: Pauschale Begründung ohne Fundstelle
„Der Schaden ist nicht gedeckt" reicht nicht. Verlangen Sie die konkrete Bedingungsstelle (Artikel, Punkt) und die Tatsachen, auf die sich der Versicherer stützt. Unklare Klauseln gehen zu Lasten des Versicherers (Unklarheitenregel).
Fehler 3: Obliegenheitsverletzung ohne Kausalität
Selbst wenn Sie eine Obliegenheit verletzt haben (z. B. verspätete Meldung): Der Versicherer wird nur leistungsfrei, wenn Verschulden vorliegt – und Sie können den Gegenbeweis führen, dass die Verletzung keinen Einfluss auf den Schaden hatte (§ 6 VersVG).
So reagieren Sie richtig
- Ablehnung schriftlich anfordern, nichts unterschreiben.
- Fristen notieren – auch die Verjährung (3 Jahre, § 12 VersVG).
- Ablehnung prüfen lassen: Makler:in, Anwält:in – oder als schnelle Ersteinschätzung online.
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