Wasserschaden: Wer zahlt eigentlich was?
Beim Wasserschaden treffen oft drei Versicherungen aufeinander – und wer nicht weiß, welche zuständig ist, verliert Zeit und Geld.
Die Zuständigkeits-Landkarte
- Gebäudeschaden (Wände, Böden, fest verlegte Leitungen): Eigenheim-/Gebäudeversicherung – bei Mietwohnungen die des Vermieters.
- Ihr Hab und Gut (Möbel, Teppiche, Elektronik): Ihre Haushaltsversicherung.
- Schaden beim Nachbarn (Ihr Wasser tropft durch dessen Decke): Ihre Privathaftpflicht – in Österreich meist in der Haushaltsversicherung enthalten.
Versichert ist der Rohrbruch – nicht jede Nässe
Gedeckt sind Schäden durch Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus Rohren, Armaturen oder angeschlossenen Geräten austritt. Häufige Ausschlüsse: Grund- und Hochwasser, Regenwasser, allmähliche Feuchtigkeit, reine Verstopfungsfolgen ohne Rohrbruch.
Die 72-Stunden-Falle
Viele Bedingungswerke verlangen: Wird das Haus länger als 72 Stunden verlassen, sind Wasserleitungen abzusperren (und im Winter Frostschutz sicherzustellen). Wer aus dem Urlaub zu einem gefluteten Wohnzimmer heimkehrt, ohne abgesperrt zu haben, riskiert eine Leistungskürzung.
Im Schadenfall
- Wasser abdrehen, Strom im betroffenen Bereich aus.
- Fotos und Videos vor dem Aufwischen.
- Schadenminderung (Trocknung) ist Pflicht – die Kosten trägt der Versicherer.
- Gebäude- und Inhaltsschaden getrennt melden.
gedeckt.com prüft Ihren Fall gegen Polizze, Bedingungen und Gesetz – erste Einschätzung kostenlos.
Jetzt für den Start vormerken →Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihre Polizze, das konkrete Bedingungswerk und der Einzelfall. Stand: Juli 2026.